Aufgrund der Ausbildungsqualität und meiner Zugehörigkeit im
Berufsverband der Osteopathen Deutschland (VOD), ist eine
Abrechnung mit Ihrer Kasse reibungslos möglich.
Einige gesetzliche Krankenkassen verlangen eine ärztliche Empfehlung.
Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach, wie diese auszusehen hat.
Das osteopathische Honorar ist unabhängig von der
jeweiligen Erstattungshöhe der gesetzlichen Krankenkasse.
Meine Behandlungskosten belaufen sich auf 90,– €.
Erstattet Ihre Krankenkasse nicht den vollen Betrag,
so sind die überschüssig anfallenden Kosten selber zu tragen.
So rechne ich ab:
Nach Erhalt der Rechnung, überweisen Sie das Honorar
bitte umgehend auf das dort aufgeführte Konto.
Anschließend reichen Sie die Rechnung mit den ggf. restlichen Unterlagen (z.B. Empfehlung des Arztes) bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese wird Ihnen in den meisten Fällen sehr zügig den Zuschuss auf Ihr Konto zurückerstatten.
Eine Übersicht der Krankenkassen,
welche sich
an den Kosten einer osteopathischen Behandlung beteiligen,
finden Sie hier! (bitte anklicken)
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